Vorbereitung auf die Arbeitswelt:
Der Berufsbildungsbereich
Eingangsverfahren bis zu 3 Monate
Das Eingangsverfahren ist als Klärungs- und Erprobungsphase angelegt und dient den Teilnehmer/innen, der Werkstatt und dem Rehabilitationsträger:
- zu entscheiden, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne von § 136 SGB IX ist,
- festzustellen, welche Kenntnisse und sozialen Kompetenzen der Teilnehmer besitzt,
- einen Eingliederungsplan zu erstellen, in dem Vorschläge für den weiteren Rehabilitationsverlauf enthalten sind,
- weitergehende Möglichkeiten innerhalb und außerhalb der Werkstatt zu prüfen.
Grundkurs und Aufbaukurs von je 12 Monaten
Zur Vorbereitung der Teilhabe am Arbeitsleben führt die Werkstatt im Berufsbildungsbereich berufsbildende und die Persönlichkeit weiterentwickelnde Maßnahmen durch.
Die Bildungsmaßnahmen erfolgen aufgrund eines Rahmenprogramms in einem aufeinander aufbauenden Kurssystems und basieren auf den vorhandenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Jeder Teilnehmer hat einen Anspruch auf individualisierte planmäßige Berufsbildung. Hierbei sollen die beruflichen wie die lebenspraktischen Fähigkeiten der Teilnehmer/innen planmäßig entwickelt und auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten werden.
Bei einem erfolgreichen Abschluss sollen die Teilnehmer/innen ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung i. S. des § 136 SGB IX erbringen.
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